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Fangvorrichtungen

Die Vorschriften

Neue Geräteraumtore müssen seit dem Jahr 2001 über eine Fangvorrichtung verfügen, dh. wenn das Tragseil reißt, muss eine Mechanik den Torflügel abfangen und arretieren. Verfügt das Tor nicht über so eine Vorrichtung, schlägt das Torblatt ungehindert zu, was erhebliche Verletzungen nach sich ziehen kann.

Die DGUV hatte allerdings in einem Grundsatz 308-06 betont, dass eine Nachrüstung bestehender Anlagen nicht gefordert wird. Auf diesem Grundsatz haben wir bei der Prüfung stets vermerkt, dass die Fangvorrichtung nicht vorhanden war, aber das Tor als mangelfrei eingestuft wurde. Dieser Grundsatz wurde Im April 2023 in der Publikationsdatenbank der DGUV mit der Begründung :"entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand und wird mittlerweile als entbehrlich eingestuft" zurückgezogen. Dort wird darauf verwiesen, dass von nun an die Grundlage die GUV 208-022 heranzuziehen ist. Dort ist vorgeschrieben das Geräteraumtore grundsätzlich, unabhängig vom Alter, über eine Fangvorrichtung verfügen müssen.

Tore ohne Fangvorrichtungen entsprechen nicht mehr der Norm und bestehen die jährliche Prüfung nicht mehr. Die Haftung im Schadensfall liegt dann beim Betreiber.

Nachrüstbare mechanische Absturzsicherung für Geräteraumtore

Sicherheit ist ein wichtiges Kriterium beim Betrieb von kraft- und handbetätigten Toren. Elementarer Bestandteil der Sicherheitseinrichtungen ist eine nach DIN zugelassene Fangvorrichtung. Mit der mechanischen Absturzsicherung bieten wir Ihnen ein zertifiziertes Sicherheitssystem für den Einsatz an Sporthallentoren.

Höchste Sicherheit

Ein integriertes Überwachungssystem stellt sicher, dass die Absturzsicherung ständig in Bereitschaft ist. Unsere Absturzsicherung fängt abstürzende Torflügel sofort auf und arretiert sie. Kam die Fangvorrichtung zum Einsatz, kann der Torflügel anschließend sofort
wieder instandgesetzt und hochgefahren werden. Nach abschließender Prüfung ist die Absturzsicherung wieder betriebsbereit.

Nachrüstbar

Unsere Absturzsicherungen sind selbst tragend und können auf einfache Weise an jede Anlage montiert werden. Dazu muss weder die Torkonstruktion noch die Statik des Gebäudes oder Hallenfront verändert werden. Jede Fangvorrichtung kann problemlos, bei fast allen Tortypen, in eine bestehende Toranlage integriert werden.
Die Absturzsicherung wird gut zugänglich montiert; das erleichtert ihre Funktionsprüfung.

Funktionsweise

Funktionsweise- Normaler Funktionsablauf

Die Absturzsicherung wird parallel an der Führungsschiene des Geräteraumtores montiert. Sie funktioniert ohne Strom, ist selbstüberwachend und jederzeit einsatzbereit. Die Pendelraste am Fangschlitten läuft in einer zwangsgeführten Wellenbewegung gleichmäßig über eine entsprechend geformte Steuerschiene. Dabei wird sie funktionsorientiert in die Aussparungen der Fangschiene geführt und wieder zurückgezogen

Funktionsweise- bei Defekt oder Fehlbedienung

Beim Überschreiten der regulären Absenkgeschwindigkeit (0,5m/sek) lenkt die Kurve der Steuerschiene die Pendelraste so stark zur Seite, dass sie in der nächstliegenden Aussparung der Fangschiene arretiert wird. In Sekundenbruchteilen wird die Abwärtsbewegung gestoppt. Bei einer Fehlbedienung kann das Torblatt nach leichtem anheben weiter nach unten gefahren werden. Im Falle eines Defektes bleibt das Torblatt in der Position bis zur Behebung des Schadens.
Die Fangvorrichtung kann danach weiter eingesetzt werden

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Seit 2021 haben wir bundesweit hunderte Installationen vorgenommen und bieten hiermit eine sichere Alternative zum Komplettaustausch ganzer Toranlagen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

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